ZAG-konforme Zahlungs­abwicklung

Als zugelassenes Zahlungsinstitut bietet die Delfactis eine sichere, zentrale und moderne Zahlungsabwicklung an.

Die Anbindung und Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs über die Delfactis kann mit geringem Aufwand erfolgen.

  • Für Abnehmerkunden übernehmen wir die Zahlungsabwicklung an Lieferanten in Verbindung mit einer hochwertigen Absicherung der Lieferkette.
  • Für Dienstleister außerhalb der Finanzbranche stellen wir sicher, dass Ihre Zahlungsabwicklung  ZAG-konform ausgeführt wird.

Wann besteht eine ZAG-Pflicht im Zusammenhang mit einer Zahlungsabwicklung?
Welche Branchen und Dienstleistungen betrifft dies besonders?

Wann ist meine Dienstleistung ZAG-pflichtig?

Ihre Zahlungsvorgänge könnten ZAG-pflichtig sein, wenn Sie

  • Geldbeträge des Auftraggebers der Zahlung zur Übermittlung an den Empfänger entgegennehmen
  • Geldbeträge des Auftraggebers der Zahlung zur Übermittlung an einen anderen Zahlungsdienstleister entgegennehmen
  • Geldbeträge im Namen des Empfängers annehmen und diesem zur Verfügung stellen

Unser Mehrwert für Sie

  • Seit 2017 BaFin-reguliert mit langjähriger Expertise in der professionellen, transparenten Abwicklung von hohen Transaktions-Stückzahlen und –Volumina.
  • Maßgeschneiderte Verträge und Zahlungsabwicklungen inklusive Reporting und persönlichem Key Accounter – Individualität ist unsere Stärke.
  • Individuelle, Aufwand-abhängige Kalkulation ohne Fixkosten

Praxisbeispiele

Hausverwaltung

Sie sind vom Immobilieneigentümer mit der Hausverwaltung oder Mietverwaltung einer oder mehrerer Immobilien betraut. Dabei ziehen Sie beispielsweise Mieten und Mietnebenkosten von Mietern ein, begleichen anfallende Objektaufwendungen (u.a. Wartung und Reparaturen) oder reichen Überschüsse an den Eigentümer weiter. Die Entgegennahme und/oder Übermittlung von Geldbeträgen durch Sie als Verwalter könnten ZAG-pflichtige Zahlungsdienste darstellen. Zahlungsdienste sind zulassungspflichtig und können durch ein Zahlungsinstitut (ZAG) vorgenommen werden.

Shopper Activation / Marketing

Sie sind eine Marketing-Agentur und bieten Ihren Kunden Dienstleistungen im Bereich Handels- und Shoppermarketing, wie z.B. Cashback-Aktionen, an.

Dabei stellt Ihnen der Auftraggeber im Laufe der Durchführung einer Aktion Geldbeträge zur Verfügung, um Auszahlungen im Zusammenhang mit einer Aktion an gewerbliche oder private Endkunden vorzunehmen.

Auszahlungen im Rahmen von Cashback-Aktionen an Teilnehmer könnten ZAG-pflichtige Zahlungsdienste darstellen, da sie eine Entgegennahme und Übermittlung von Geldbeträgen an Zahlungsempfänger durch einen Dritten darstellen. Zahlungsdienste sind zulassungspflichtig und können durch ein Zahlungsinstitute (ZAG) vorgenommen werden.

Sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne, wie Ihre Dienstleistung ZAG-konform abgewickelt werden kann.